FACHWISSEN
Erkenntnisse aus der Brandermittlung
Hier werden ausgewählte Fragestellungen der Brandermittlung vertieft und anhand fachlicher Grundlagen, praktischer Erfahrungen und konkreter Befunde behandelt.
Im Mittelpunkt stehen Fragestellungen, die für Untersuchung, Bewertung und sachverständige Schlussfolgerung von Bedeutung sind.
Befunde müssen erklärt werden – nicht nur erkannt.
WEITER↓01
METHODIK
- Ausschluss ist kein NachweisMöglichkeiten und Grenzen des Eliminationsverfahrens und die Bedeutung des positiven Nachweises.
- Wissenschaftliche Methodik in der BrandermittlungHypothesenbildung und -prüfung unter den besonderen Erkenntnisbedingungen eines vergangenen Brandereignisses.
- ErkenntnisgrenzenWas kann aus einer vorhandenen Spuren- und Befundlage tatsächlich geschlossen werden?
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BRANDBEFUNDE
- Vom Brandmuster zur SchlussfolgerungEntstehung, Aussagekraft und Grenzen der Interpretation von Brandmustern.
- Thermische Veränderungen an Bauteilen und MaterialienWas lässt sich aus Art und Ausmaß einer thermischen Beanspruchung ableiten?
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TECHNISCHE UNTERSUCHUNGEN
- Elektrische Befunde im BrandgeschehenUnterscheidung zwischen brandursächlichen Vorgängen und brandbedingten Veränderungen.
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BRANDENTWICKLUNG UND SCHADENSVERLAUF
- Brandbekämpfung und SchadensentwicklungWelche Bedeutung können Zeitpunkt, Randbedingungen und Möglichkeiten der Brandbekämpfung für das Schadensausmaß haben?
Die Brandursache erklärt nicht zwangsläufig den Schadensverlauf.
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VERSUCH UND SIMULATION
- BrandversucheWas kann ein Brandversuch nachweisen – und was nicht?
- BrandsimulationModelle, Eingangsgrößen, Randbedingungen und Aussagegrenzen rechnergestützter Simulationen.
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FORENSISCHE GRUNDLAGEN
- Die Besonderheit der BrandermittlungDie Ermittlung beginnt vor der Tatfeststellung.
- TatsacheBefund – Interpretation – Schlussfolgerung.
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SACHVERSTÄNDIGENBEWEIS
Anforderungen an Tatsachengrundlage, Nachvollziehbarkeit und Grenzen sachverständiger Schlussfolgerungen. Rechtliche Würdigung bleibt Aufgabe des Gerichts; technisch-naturwissenschaftliche Bewertung Aufgabe des Sachverständigen.
Fachbeiträge werden fortlaufend ergänzt.
Eine Schlussfolgerung darf nicht weiter reichen als die sie tragenden Erkenntnisse.
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