LEISTUNGEN
Für wen und aus welchem Anlass
ein Sachverständiger tätig wird.
Die sachverständige Tätigkeit richtet sich nach der jeweiligen Fragestellung des Auftraggebers, nicht nach einem festen Leistungskatalog.
WEITER↓01
ANLÄSSE
- Immer wenn
- • eine unabhängige fachliche Beratung oder Information benötigt wird,
- • eine Schadensursache ermittelt,
- • ein Schaden bewertet,
- • für die Klärung eines fachlichen Streits gerichtlich oder außergerichtlich eine technische Grundlage benötigt wird, oder
- • der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes, etwa zu Beweiszwecken, festgestellt werden soll,
- kann ein Sachverständiger Hilfestellung geben.
Rechtsfragen sind nicht Gegenstand der sachverständigen Tätigkeit.
WEITER↓02
AUFTRAGGEBER
Auftraggeber und Gutachtenarten – wortgetreu aus dem Bestand, bereinigt um doppelt aufgeführte Positionen und um bauliche Leistungen:
- Gutachten für Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht (Zivil- und Strafrechtsprozesse)
- Gutachten für Rechtsanwälte
- Gutachten für Versicherungen
- Gutachten für die Industrie
- Schiedsgutachten
- Privatgutachten
- private Beweissicherung
- gerichtliche Beweissicherung
