LS-01

LEISTUNGEN

Für wen und aus welchem Anlass
ein Sachverständiger tätig wird.

Die sachverständige Tätigkeit richtet sich nach der jeweiligen Fragestellung des Auftraggebers, nicht nach einem festen Leistungskatalog.

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LS-02

01

ANLÄSSE

  • Immer wenn
  • • eine unabhängige fachliche Beratung oder Information benötigt wird,
  • • eine Schadensursache ermittelt,
  • • ein Schaden bewertet,
  • • für die Klärung eines fachlichen Streits gerichtlich oder außergerichtlich eine technische Grundlage benötigt wird, oder
  • • der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes, etwa zu Beweiszwecken, festgestellt werden soll,
  • kann ein Sachverständiger Hilfestellung geben.

Rechtsfragen sind nicht Gegenstand der sachverständigen Tätigkeit.

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LS-03

02

AUFTRAGGEBER

Auftraggeber und Gutachtenarten – wortgetreu aus dem Bestand, bereinigt um doppelt aufgeführte Positionen und um bauliche Leistungen:

  • Gutachten für Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht (Zivil- und Strafrechtsprozesse)
  • Gutachten für Rechtsanwälte
  • Gutachten für Versicherungen
  • Gutachten für die Industrie
  • Schiedsgutachten
  • Privatgutachten
  • private Beweissicherung
  • gerichtliche Beweissicherung
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